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Datenschutz

1. Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, haben einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Dabei reicht es schon computergestützt Rechnungen oder Briefe zu schreiben, Telefonnummern oder Aufträge in den Computer einzugeben, zu verwalten, zu speichern oder zu verarbeiten, damit die gesetzlichen Bestimmungen greifen.
Ausnahmen gibt es lediglich für Betriebe in denen weniger als fünf Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten und Firmen mit bis zu 20 Mitarbeitern, die keine EDV einsetzen. Unternehmen, die personenbezogene Daten sammeln, um diese an andere Organisationen oder Personen zu übermitteln, benötigen auch bei weniger als fünf Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten.

2. Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.

Zum einen gehört zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten der Schutz der Daten im Unternehmen, zum anderen die Transparenz der Datenverarbeitung. Im einzelnen lassen sich folgende Aufgaben für einen Datenschutzbeauftragten formulieren:

  • Schulung von Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, über die Erfordernisse des Datenschutzes
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
  • Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen zu Datenschutz und Sicherheit
  • Funktion als Ansprechpartner bzgl. Fragen zum Datenschutz
  • Vertretung und Beratung des Unternehmens in Fragen des Datenschutzes
  • Wahrung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit

3. Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?

Jeder der die entsprechende Sach- und Rechtskunde besitzt kann Datenschutzbeauftragter werden.

4. Strafen bei Zuwiderhandlungen.

Wer keinen Datenschutzbeauftragten ernennt, obwohl er dazu verpflichtet wäre, kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden.

 

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