Datenschutz 1. Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten? Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, haben einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Dabei reicht es schon computergestützt Rechnungen oder Briefe zu schreiben, Telefonnummern oder Aufträge in den Computer einzugeben, zu verwalten, zu speichern oder zu verarbeiten, damit die gesetzlichen Bestimmungen greifen. 2. Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten. Zum einen gehört zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten der Schutz der Daten im Unternehmen, zum anderen die Transparenz der Datenverarbeitung. Im einzelnen lassen sich folgende Aufgaben für einen Datenschutzbeauftragten formulieren:
3. Wer kann Datenschutzbeauftragter werden? Jeder der die entsprechende Sach- und Rechtskunde besitzt kann Datenschutzbeauftragter werden. 4. Strafen bei Zuwiderhandlungen. Wer keinen Datenschutzbeauftragten ernennt, obwohl er dazu verpflichtet wäre, kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden.
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